Der 77-Jährige wendete und stieß dabei gegen die Schranke, an der offenbar ein Schaden von knapp 6000 Euro entstand. Ein Unfall, den er laut Anklage sehr wohl registrierte. Er entfernte sich trotzdem. Unbemerkt blieb das Ganze allerdings nicht. Kurz darauf wurde ihm ein Strafbefehl zugestellt: 900 Euro Geldstrafe und sechs Monate Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Der Selmer legte Einspruch ein.

Im folgenden Prozess beklagte der Rentner nun, dass er sich nicht richtig behandelt fühle. Ja, sie hätten einen „leichten Tatsch“ gehört und seine Frau sei ausgestiegen, um zu gucken. Als sie weder am Wagen noch an der Schranke etwas entdeckt habe, seien sie weitergefahren. Eine Version, die seine Gattin bestätigte. Allerdings gab es ein Video der Überwachungskamera, das im Gerichtssaal gezeigt wurde, als die Verhandlung wenige Tage später fortgesetzt wurde. Darauf war zu sehen, dass niemand ausstieg. Und das brachte die Wende: Der 77-Jährige nahm den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.