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      1 year ago

      Aus dem Artikel lässt sich für mich keine Inkompetenz der Richterin ableiten. Wie hätte hier aus deiner Sicht anders vorgegangen werden müssen?

      Gehst du davon aus, dass es ein echter Impfschaden ist und worauf basiert diese Annahme? Die Urteilsbegründung könnte ja auch Abwägungen beinhalten, die jetzt noch nicht öffentlich bekannt sind.

        • brennesel@feddit.de
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          1 year ago

          Zur Begründung ist in diesem Fall noch nichts bekannt, nur die Sichtweise der Klägerin, deren Hintergrund wir auch nicht kennen. Es geht hier übrigens nicht um die Einschätzung, ob der Impfstoff ursächlich für die Thrombose war, sondern ob im Vorfeld genügend über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt wurde. Daher wurde wohl auf ein Gutachten zur Ermittlung der Kausalität verzichtet. Aber das wissen wir wie gesagt nicht.

          Ich erkenne aber an, dass kreative Menschen diesen Informationsmangel mit eigenen Interpretationen füllen könnten, was wiederum den Verschwörungsmythen Auftrieb geben könnte. Nur deshalb würde ich aber nicht vom üblichen Vorgehen abweichen oder gar den Verfahrensverlauf daran ausrichten.

          Deine Rhetorik erinnert mich übrigens stark an eben die Leute, über deren Fehlinterpretation du so besorgt zu sein scheinst.

            • brennesel@feddit.de
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              1 year ago

              Auf deinen Impfstatus hatte ich gar nicht mal angespielt. Ich fand es nur auffällig, dass du erst schreibst, dass Impfkritiker durch die Klageabweisung bekräftigt würden, dann aber selbst die Meinung vertrittst, dass das Verfahren selbstverständlich und logischerweise nicht hätte abgewiesen werden dürfen. Und dann auch noch mit der bekannten Frage endest: “ist das nicht offensichtlich?”. Da fehlt fast nur noch “Denk doch mal selbst drüber nach!” und das Bingo wäre komplett.

              Die Situation ist aber rechtlich nicht so eindeutig, wie du es darstellst. Intuitive Schlüsse sind ohne Anspruchsgrundlage im Recht nichts wert.
              Auf Basis des Arzneimittelgesetzes (AMG) darf vom Gericht einfach vermutet werden, dass das Impfen den Schaden verursacht hat, weshalb nur noch abzuwägen war, ob die Risiken ausreichend kommuniziert wurden.

              In § 84 Abs. 1 AMG heißt es:

              Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn

              1. das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat […]
              2. der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.

              Abs. 2 lautet:

              Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht ist.

                • brennesel@feddit.de
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                  1 year ago

                  Das sind doch nichts weiter als Projektionen deinerseits die mit mir nichts zu tun haben.

                  Ok, ich glaube dir, dass du dich nicht bewusst so ausdrückst und nicht in eine Schublade mit Schwublern gesteckt werden willst. Aber verstehst du denn, warum ich es kritisch sehe, wenn du Wörter wie “offensichtlich” für Aussagen verwendest, die eindeutig zu widerlegen sind?

                  Die Situation ist aber rechtlich nicht so eindeutig, wie du es darstellst. Intuitive Schlüsse sind ohne Anspruchsgrundlage im Recht nichts wert.

                  Habe ich so auch nie behauptet

                  Ich habe mich unter anderem auf folgende Aussage von dir bezogen:

                  Des weiteren ist sehr wohl relevant ob der Impfstoff die Thrombose ausgelöst hat oder nicht. Das ist offensichtlich die wichtigste Frage in dem ganzen Fall.

                  Deine intuitive Auffassung war, dass die wichtigste Frage sei, ob der Impfstoff Auslöser der Thrombose war und dass daher ein Gutachten zwingend nötig sei. Das konnte ich aber im Folgenden widerlegen.

                  Auf Basis des Arzneimittelgesetzes (AMG) darf vom Gericht einfach vermutet werden, dass das Impfen den Schaden verursacht hat, weshalb nur noch abzuwägen war, ob die Risiken ausreichend kommuniziert wurden.

                  Steht das im Artikel?

                  Nein, im Gesetz. Das habe ich nach meiner ersten Vermutung selbst recherchiert. Das ist doch genau, worauf ich hinaus will. Ich äußere meine Vermutungen als solche und versuche nichts zu behaupten, was ich nicht belegen kann. Du stellst dagegen unbelegte Annahmen auf und stellst subjektive Meinungen als Fakten dar.

                  Das freut mich! Ein wirklich vernünftiges Gesetz.

                  Meine Rede. Und genau das wurde auch bei der mittlerweile veröffentlichten Urteilsbegründung angewandt. Es ging wie vermutet nicht primär um die Frage der Ursache, sondern um die abstrakte Nutzen/Risikoabwägung bezogen auf die Allgemeinheit und die vermeintlich unzureichende Arzneimittelinformation. Letztere wurde nicht als gegeben angesehen, weil die Klägerin nicht glaubhaft machen konnte, dass sie den Impfstoff gemieden hätte, wenn sie über das seltene Auftreten eines halbseitigen Hörverlustes aufgeklärt worden wäre.

                  Findest du das Urteil mit der Begründung denn nachvollziehbarer oder ist die Richterin aus deiner Sicht trotzdem noch inkompetent?