Wie bereits in anderen Kommentaren erläutert:
Dem ÖRR geht es hierbei nicht um eine zusätzliche Einnahmequelle, sondern lediglich darum, das ihre Inhalte wenigstens irgendwo verfügbar sind, und nicht verloren gehen.
Das sie dafür Geld verlangen müssen, und es nicht einfach kostenlos in ihre Standardmediathek einfügen dürfen, haben wir eben der Lobbyarbeit und den Klagen der Privaten Sender zu verdanken.
Eher doch dem Gesetzgeber, der dem Recht auf Profit privater Firmen Priorität einräumt gegenüber dem Recht von Bürgern auf die mit ihrem Geld erstellten Inhalte öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Ich denke entsprechende Regelungen müssten nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen.
Wie bereits in anderen Kommentaren erläutert:
Dem ÖRR geht es hierbei nicht um eine zusätzliche Einnahmequelle, sondern lediglich darum, das ihre Inhalte wenigstens irgendwo verfügbar sind, und nicht verloren gehen. Das sie dafür Geld verlangen müssen, und es nicht einfach kostenlos in ihre Standardmediathek einfügen dürfen, haben wir eben der Lobbyarbeit und den Klagen der Privaten Sender zu verdanken.
Eher doch dem Gesetzgeber, der dem Recht auf Profit privater Firmen Priorität einräumt gegenüber dem Recht von Bürgern auf die mit ihrem Geld erstellten Inhalte öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Ich denke entsprechende Regelungen müssten nicht im Widerspruch zur Verfassung stehen.