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    1 year ago

    Oha.

    Die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verlange von einem verheirateten/verpartnerten und als solchen identifizierbaren Bataillonskommandeur, dass er bei der Inanspruchnahme von Partnerschaftsvermittlungsdiensten für sexuelle Zwecke bei der äußeren Gestaltung und Formulierung von Internetauftritten auf Integritätserwartungen Rücksicht nimmt. Eine Soldatin in der besonders hervorgehobenen dienstlichen Stellung einer Bataillonskommandeurin mit Personalverantwortung für circa 1000 Personen habe bei der Wahl der verwendeten Worte und Bilder im Internet Rücksicht auf ihre berufliche Stellung zu nehmen. Sie müsse daher Formulierungen vermeiden, die den falschen Eindruck eines wahllosen Sexuallebens und eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität erwecken. Gegen den Beschluss erhob Biefang Verfassungsbeschwerde

    Swingen ja bitte aber nur in Frack und Krawatte.