Ist das hier Parken auf dem Rad-/Gehweg oder “nur” z.B. Parken vor abgesenktem Bordstein?

  • Don_alForno@feddit.de
    link
    fedilink
    arrow-up
    3
    ·
    1 year ago

    Das stimmt so nicht. §12 StVO

    (3) Das Parken ist unzulässig

    1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.