In Tesla-Autos eingebaute Dashcams sind datenschutzrechtlich unzulässig, sagt ein Datenschutzbeauftragter, nachdem er gehäuft Anfragen zu dem Thema bekam.
Reguläre Dashcams sind noch okay, denn sie überschreiben die Aufnahmen nach kurzer Zeit. Wenn Tesla das nicht macht dann laufen wir in ein Problem. Laut dem Datenschutzbeauftragen sind gespeicherte Aufnahmen eine Minute vor bis eine Minute nach dem Unfall legitim.
Das ist aber auch weit hergegriffen und unmöglich so durchzusetzen. Woher weiß das Auto was und wie lange der Unfall ist? Wie soll man daraus irgendwas festes Ableiten?
Wenn das Auto das nicht selber weiß (eigene Sensoren), dann die Kamera durch einen entsprechenden Beschleunigungssensor. Am Ende hast du halt 2-minütige Aufnahmen (eine Minute vor, eine Minute danach…) von allen Zusammenstößen und Gefahrenbremsungen… bei allem anderen ist die Beschleunigung nicht hoch genug.
Da hilft ein manueller Knopf zum Auslösen. Auch dann ist die Kamera gesetzeskonform und im Zweifelsfall machst du dich halt stattdessen strafbar, wenn du das stattdessen für anlasslose Aufnahmen missbrauchst.
Reguläre Dashcams sind noch okay, denn sie überschreiben die Aufnahmen nach kurzer Zeit. Wenn Tesla das nicht macht dann laufen wir in ein Problem. Laut dem Datenschutzbeauftragen sind gespeicherte Aufnahmen eine Minute vor bis eine Minute nach dem Unfall legitim.
Das ist aber auch weit hergegriffen und unmöglich so durchzusetzen. Woher weiß das Auto was und wie lange der Unfall ist? Wie soll man daraus irgendwas festes Ableiten?
Kein Plan. Sofern es aber keine Massenkarambolage gibt sollten 1 Minute vor einem Einschlag bis eine Minute nach einem Einschlag reichen.
Bei Massenkarambolagen helfen Handys von Gaffern weiter 😄
Wenn das Auto das nicht selber weiß (eigene Sensoren), dann die Kamera durch einen entsprechenden Beschleunigungssensor. Am Ende hast du halt 2-minütige Aufnahmen (eine Minute vor, eine Minute danach…) von allen Zusammenstößen und Gefahrenbremsungen… bei allem anderen ist die Beschleunigung nicht hoch genug.
Das hilft mir nicht, wenn ich auf der autobahn ausgebremst werde von einem BMW Andreas. Da gibt es weder zusammenstoss noch abruptes bremsen.
Da hilft ein manueller Knopf zum Auslösen. Auch dann ist die Kamera gesetzeskonform und im Zweifelsfall machst du dich halt stattdessen strafbar, wenn du das stattdessen für anlasslose Aufnahmen missbrauchst.