In Tesla-Autos eingebaute Dashcams sind datenschutzrechtlich unzulässig, sagt ein Datenschutzbeauftragter, nachdem er gehäuft Anfragen zu dem Thema bekam.
Man kann doch nicht hingehen und überall nur sagen “nein so geht das nicht”. Man muss doch auch seinem Kunden ne Lösung geben.
Nein, muss er nicht. Der Gesetzgeber sagt, dass Dash Cams, so wie sie zur Zeit funktionieren, unzulässig sind. Wenn dir das nicht passt, ist es Sache der Politik die Gesetzgebung zu ändern. Solange das nicht passiert, ist es der Job des Datenschutzbeauftragten auf Verstöße gegen die Gesetze zum Datenschutz aufmerksam zu machen, nicht die Hersteller anzubetteln, gesetzeskonforme System zu bauen.
Und ja, der Gesetzgeber hat bereits klar beschrieben, wie Dash Cams legal zu betreiben sind, nämlich mit einem Kurzzeitspeicher, der ständig überschrieben wird und nie mehr als einige Minuten zurückreicht. Diese Zeitspanne kann dann anlassbezogen (z.B. ausgelöst durch einen Beschleunigungssensor, sprich Zusammenstoß) dauerhaft gespeichert werden. Direkten Zugriff auf diesen Kurzzeitspeicher brauchst du nicht, denn dann hättest du wiederum anlasslos die letzten Minuten, inklusive unbeteiligter Personen mit einem Recht auf ihre pritaten Informationen gefilmt.
Wie wäre es, wenn du dich mal bei den Herstellern beschwerst? Die Umsetzung ist weder technisch schwieriger noch teurer. Es tut nur keiner, weil wen interessiert schon deutsche Gesetzgebung, wenn es nicht die Hersteller sind, die sich illegal verhalten, sondern die Anwender?
Nein, muss er nicht. Der Gesetzgeber sagt, dass Dash Cams, so wie sie zur Zeit funktionieren, unzulässig sind. Wenn dir das nicht passt, ist es Sache der Politik die Gesetzgebung zu ändern. Solange das nicht passiert, ist es der Job des Datenschutzbeauftragten auf Verstöße gegen die Gesetze zum Datenschutz aufmerksam zu machen, nicht die Hersteller anzubetteln, gesetzeskonforme System zu bauen.
Und ja, der Gesetzgeber hat bereits klar beschrieben, wie Dash Cams legal zu betreiben sind, nämlich mit einem Kurzzeitspeicher, der ständig überschrieben wird und nie mehr als einige Minuten zurückreicht. Diese Zeitspanne kann dann anlassbezogen (z.B. ausgelöst durch einen Beschleunigungssensor, sprich Zusammenstoß) dauerhaft gespeichert werden. Direkten Zugriff auf diesen Kurzzeitspeicher brauchst du nicht, denn dann hättest du wiederum anlasslos die letzten Minuten, inklusive unbeteiligter Personen mit einem Recht auf ihre pritaten Informationen gefilmt.
Wie wäre es, wenn du dich mal bei den Herstellern beschwerst? Die Umsetzung ist weder technisch schwieriger noch teurer. Es tut nur keiner, weil wen interessiert schon deutsche Gesetzgebung, wenn es nicht die Hersteller sind, die sich illegal verhalten, sondern die Anwender?