• Schorsch@feddit.de
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    1 year ago

    Moment mal, wenn ich es richtig verstehe (ist aber gefährliches Halbwissen), dann sind sie sehr wohl zulässig, nur halt nicht aus Sicht des Datenschutzes.
    Soll heißen: Ich kann Dashcamaufnahmen, im Fall eines Unfalles als Beweismittel einreichen, das auch als solches akzeptiert wird, muss dann aber mit einer Datenschutz-Klage (bspw. der anderen Unfallpartei) rechnen.

    Also wird eventuell die Schuld des Unfalls geklärt, was bei einem größeren Schaden wohl schwerer wiegt als der Datenschutz und die für mich dann verbundene Schadenersatzzahlung.

    • HumbertTetere@feddit.de
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      1 year ago

      Als Beweismittel zulässig zu sein war jetzt nicht, wie ich es verstanden hatte. Tatsächlich kann es aufgrund der von dir beschriebenen Umstände sinnvoller sein, eine einfache Loop-Dashcam zu haben als gar nichts.

      Aber Einbrüche sind ja auch nicht zulässig, weil eine dabei gefundene Leiche in einem dadurch ausgelösten Prozess als Beweismittel zugelassen werden kann.