In Tesla-Autos eingebaute Dashcams sind datenschutzrechtlich unzulässig, sagt ein Datenschutzbeauftragter, nachdem er gehäuft Anfragen zu dem Thema bekam.
Also ich hab schon öfter mal zu solchen Äußerungen recherchiert aber nie belastbare Infos bekommen, dass 60 Sekunden davor und danach bindend sind. Selbst ein Urteil des BGH von 2018 hat ergeben, dass zwingend eine “anlassbezogene Aufzeichnung” vorliegen muss, aber die Art und Dauer offen gelassen. In diesem Zusammenhang lese ich allerdings auch immer, dass sich die Datenschutzbeauftragten diese Intervalle wünschen ohne genauer konkret zu werden auf welchen Daten und Kenntnissen diese beruhen.
Also ich hab schon öfter mal zu solchen Äußerungen recherchiert aber nie belastbare Infos bekommen, dass 60 Sekunden davor und danach bindend sind. Selbst ein Urteil des BGH von 2018 hat ergeben, dass zwingend eine “anlassbezogene Aufzeichnung” vorliegen muss, aber die Art und Dauer offen gelassen. In diesem Zusammenhang lese ich allerdings auch immer, dass sich die Datenschutzbeauftragten diese Intervalle wünschen ohne genauer konkret zu werden auf welchen Daten und Kenntnissen diese beruhen.