• UnfortunateShort@lemmy.world
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    3 months ago

    Ich würde nicht sagen, dass er unnötig ist. Meine leihenhafte Auslegung des Rechts wäre, dass bei bei einer versuchten Machtergreifung (von Verfassungsfeinden, was mit einer Machtergreifung aber eh gegeben ist), aber auch ab dem Punkt, wo die Gewaltenteilung deutlich untergraben wird, gewaltsam dagegen vorgegangen werden darf.

    Damit hast du dann nach erfolgreichem Widerstand einen Weg, straffrei davon zu kommen, solange du darlegen kannst, dass deine Gewalt zielgerichtet und verhältnismäßig war. Das widerum würde stark vom Einzelfall abhängen, aber ich sag mal so: Den muss nach einem Bürgerkrieg erstmal jemand nachvollziehen können (und wollen).