Viele Patienten erhalten nach einem Telefonat mit einer Praxis per Mail oder SMS eine Erinnerung für einen Arzttermin. Wir beantworten häufige Fragen dazu.
Artikel 15 DSGVO verpflichtet verantwortliche Stellen, über sämtliche dort gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen. Ein Antrag hierfür bedarf keiner besonderen Form. Auch Kopien von Dokumenten müssen herausgegeben werden. Ist ein Unternehmen aber ausschließlich als Auftragsverarbeiter eines Arztes tätig, so ist nur der Arzt auskunftspflichtig.
Wie beschissen, echt. Das ist der Freibrief für Unternehmen wie DoctoLib erst groß rumzutönen wie toll Sie für alle Beteiligten in der Praxis-Praxis sind. Aber im Grunde besorgen Sie nur eine fette Ausbeute an Daten und stehlen sich dann aus der Verantwortung. Ärztinnen und ihre Mitarbeiter dürften ächzen, manche auch klagen. Wenn wir Glück haben vielleicht auch vor Gericht. Aber der Schatz ist dann schon längst in den falschen Händen angekommen und wirklich nachvollziehen wer einer echten Löschanordnung tatsächlich nachkommt oder die Weitergabe des Schatzes kappt lässt sich kaum.
Patientinnen können sich also nur an eigentliche falsche Adressatinnen wenden um ihre Rechte durchzusetzen, die eigentlich mit anderen Dingen beschäftigt sind oder sein sollten. Und wo eh schon oft mehr als genug Arbeit anfällt.
Gibt es nicht so etwas wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte auch für den medizinischen Bereich? Dann würde ich diesen beiden gerne vorschlagen miteinander zu kooperieren und eine Klage einzureichen damit durch ein Urteil zeitnah Klarheit in der Sache entsteht.
Wie beschissen, echt. Das ist der Freibrief für Unternehmen wie DoctoLib erst groß rumzutönen wie toll Sie für alle Beteiligten in der Praxis-Praxis sind. Aber im Grunde besorgen Sie nur eine fette Ausbeute an Daten und stehlen sich dann aus der Verantwortung. Ärztinnen und ihre Mitarbeiter dürften ächzen, manche auch klagen. Wenn wir Glück haben vielleicht auch vor Gericht. Aber der Schatz ist dann schon längst in den falschen Händen angekommen und wirklich nachvollziehen wer einer echten Löschanordnung tatsächlich nachkommt oder die Weitergabe des Schatzes kappt lässt sich kaum.
Patientinnen können sich also nur an eigentliche falsche Adressatinnen wenden um ihre Rechte durchzusetzen, die eigentlich mit anderen Dingen beschäftigt sind oder sein sollten. Und wo eh schon oft mehr als genug Arbeit anfällt.
Gibt es nicht so etwas wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte auch für den medizinischen Bereich? Dann würde ich diesen beiden gerne vorschlagen miteinander zu kooperieren und eine Klage einzureichen damit durch ein Urteil zeitnah Klarheit in der Sache entsteht.