Künftig sollen öffentlich hochgeladene Bilder und Videos in Echtzeit biometrischen Analysen unterzogen werden. Dazu zählen etwa Analysen der Gesichter, der Stimmen oder der Gangbilder, die wer weiß wie lang gespeichert werden sollen. Das ist ein bei menschlichen Körperdaten noch nie dagewesener Eingriff in Grundrechte, insbesondere in die informationelle Selbstbestimmung. Werde ich zukünftig noch so frei wie heute meine Bilder im Netz teilen, wenn hinterrücks durch Software festgestellt werden kann, wann ich mit wem wo war?

Ob sich Friedrich Merz und die anderen entscheidungstragenden Personen im Klaren darüber sind, dass sich auch ihr Leben durch diese Forderungen erheblich verändern würde? Denn auch sie, einschließlich ihrer Familienangehörigen und Freundeskreise, sind in Zukunft – ob sie wollen oder nicht – in der Vorratsdatenspeicherung erfasst und in der Super-Biometriedatenbank gespeichert. Welche Analysen und Missbrauchspotentiale damit ermöglicht würden, haben zwei Fälle in der jüngsten Vergangenheit eindrücklich dargestellt: die Databroker-Files und das Datenleck bei Volkswagen. Fakt ist, dass es wahnsinnig schwer bis unmöglich sein wird, eine Überwachungsinfrastruktur wieder loszuwerden, wenn sie einmal in Betrieb ist. Mit ihr wird für zukünftige Regierungen, der unter Umständen auch Politiker:innen einer vom Verfassungsschutz als eindeutig rechtsextrem eingestuften Partei angehören könnten, ein mächtiger Überwachungsapparat geschaffen. Bisher ist Deutschland in Fragen der Überwachung, Menschenwürde oder Pressefreiheit gegenüber autoritär regierten Staaten mit erhobenem Zeigefinger aufgetreten. Diese moralische Gewissheit zerfällt aber zu Staub, wenn hierzulande in Zukunft Telekommunikationsdaten massenhaft festgehalten und Millionen von Menschen biometrisch ohne Anlass und Einwilligung überwacht werden.