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Das heißt Städten wird die Autonomie bei Errichtung von Fußgängerzonen (also, die Gestaltung der Stadt) abgesprochen?
Was zum Fick?
Warum saugen wir Deutschen eigentlich so hart am Auspuff?
Art. 1 GG: Die Dominanz des Kfz ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Auch ein schönes Beispiel dafür weshalb “warum nicht einfach mal was probieren” in Deutschland nicht funktioniert. Es liegt nicht immer nur an den bürokratischen Beamten.
An den bürokratischen “Anwohner, die geklagt haben”-Beamten?
Das Problem ist, dass sie damit durchkommen, da die Fußgänger evtl nicht genug in Gefahr durch Autos sind. Also etwas wie verbessert Aufentaltsqualität oder so zählt nicht.
Was mich interessieren würde: Das ist einjähriger Versuch. Soweit so gut. Aber warum braucht die Stadt eine stichhaltige Rechtfertigung im Sinn von Fußgängergefährdung überhaupt um testweise eine Straße zur Fußgängerzone zu machen?
Es liegt nicht immer nur an den bürokratischen Beamten.
Ich hab den einen relevanten Teil meines Beitrags mal markiert ;)
Es liegt nicht immer nur an den bürokratischen Beamten.
Für 'ne Klage, um auf Grund der Formalität, dass es keine belastbare Studie gibt, eine Studie zu untersagen, braucht man schon eine sehr bestimmte Geisteshaltung. Ich bezweifele, dass solche Menschen für was anderes taugen, als Leute, die Passierschein A38 suchen, abzufertigen…
Ich wünschte, die andere Richtung wäre auch so einfach. Ich beschwere mich über die nervigen Autos und bekomme dafür eine Fußgängerzone.
“Zwei Anwohner hatten gegen die Einrichtung der Fußgängerzone in einem Eilantrag geklagt, weil die Stadt ihrer Ansicht nach nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass in diesem Bereich eine Gefahrenlage für Fußgänger besteht.”
Junge die Beiden gehören doch verdroschen.
Und wen interessiert die Gefahrenlage, eine Fußgängerzone ist einfach ruhiger und entspannter.
Ich finde diese Argumentation so unfassbar seltsam. Da muss es irgendeinen juristischen Hintergrund geben, den ich nicht kenne. Kurze Recherche sagt, dass es §45 StVO sei, weshalb die Kommune in der Beweispflicht ist und eine Gefährdung vorliegen muss. Aber es muss noch eine weitere Rechtsnorm geben, die verhindert, dass die Kommune den eigenen Grund nicht einfach von der StVO ausnimmt.
Und was ist überhaupt mit der Gefährdung durch Lärm, Stress, Schmutz und Klimaschaden?
Zählt nicht, ist ja nix was man einfach aus der durch andere (Polizei) erhobene Statistik ablesen kann.
Für das was du willst müssten ja Umfragen und Messungen durchgeführt werden… Dann müsste das noch jemand auswerten, daraus eine Gefahrenlage definiert werden, etc. Aka da müssten die ja selbst Geld ausgeben und selber was machen. Daher seh ich nicht wie die das machen würden
Vor allem die Max. Keine Ahnung, wie es jetzt ist, aber früher war das so viel los - Autos haben nur genervt. Fußgängerzonen kurbeln allgemein eher das Stadtleben an und laden zum Geld ausgeben ein…
Wie es weitergeht, könnten die Augsburger bald selbst entscheiden.
… außer natürlich, „ein Gericht“ revidiert die Entscheidung wieder.
In den Google-Bewertungen schlägt es sich sehr deutlich nieder. Also ob der Move so gut fürs Geschäft war ist mehr als fraglich.