Ab heute ist der Verkehr zurück: Die Augsburger Maxstraße sollte eigentlich bis Mai 2024 eine Fußgängerzone bleiben. Ein Gericht hat die wieder aufgehoben. Wie es weitergeht, könnten die Augsburger bald selbst entscheiden.
“Zwei Anwohner hatten gegen die Einrichtung der Fußgängerzone in einem Eilantrag geklagt, weil die Stadt ihrer Ansicht nach nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass in diesem Bereich eine Gefahrenlage für Fußgänger besteht.”
Junge die Beiden gehören doch verdroschen.
Und wen interessiert die Gefahrenlage, eine Fußgängerzone ist einfach ruhiger und entspannter.
Ich finde diese Argumentation so unfassbar seltsam. Da muss es irgendeinen juristischen Hintergrund geben, den ich nicht kenne. Kurze Recherche sagt, dass es §45 StVO sei, weshalb die Kommune in der Beweispflicht ist und eine Gefährdung vorliegen muss. Aber es muss noch eine weitere Rechtsnorm geben, die verhindert, dass die Kommune den eigenen Grund nicht einfach von der StVO ausnimmt.
Und was ist überhaupt mit der Gefährdung durch Lärm, Stress, Schmutz und Klimaschaden?
Zählt nicht, ist ja nix was man einfach aus der durch andere (Polizei) erhobene Statistik ablesen kann.
Für das was du willst müssten ja Umfragen und Messungen durchgeführt werden… Dann müsste das noch jemand auswerten, daraus eine Gefahrenlage definiert werden, etc. Aka da müssten die ja selbst Geld ausgeben und selber was machen. Daher seh ich nicht wie die das machen würden
Vor allem die Max. Keine Ahnung, wie es jetzt ist, aber früher war das so viel los - Autos haben nur genervt.
Fußgängerzonen kurbeln allgemein eher das Stadtleben an und laden zum Geld ausgeben ein…
“Zwei Anwohner hatten gegen die Einrichtung der Fußgängerzone in einem Eilantrag geklagt, weil die Stadt ihrer Ansicht nach nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass in diesem Bereich eine Gefahrenlage für Fußgänger besteht.”
Junge die Beiden gehören doch verdroschen.
Und wen interessiert die Gefahrenlage, eine Fußgängerzone ist einfach ruhiger und entspannter.
Ich finde diese Argumentation so unfassbar seltsam. Da muss es irgendeinen juristischen Hintergrund geben, den ich nicht kenne. Kurze Recherche sagt, dass es §45 StVO sei, weshalb die Kommune in der Beweispflicht ist und eine Gefährdung vorliegen muss. Aber es muss noch eine weitere Rechtsnorm geben, die verhindert, dass die Kommune den eigenen Grund nicht einfach von der StVO ausnimmt.
Und was ist überhaupt mit der Gefährdung durch Lärm, Stress, Schmutz und Klimaschaden?
Zählt nicht, ist ja nix was man einfach aus der durch andere (Polizei) erhobene Statistik ablesen kann.
Für das was du willst müssten ja Umfragen und Messungen durchgeführt werden… Dann müsste das noch jemand auswerten, daraus eine Gefahrenlage definiert werden, etc. Aka da müssten die ja selbst Geld ausgeben und selber was machen. Daher seh ich nicht wie die das machen würden
Vor allem die Max. Keine Ahnung, wie es jetzt ist, aber früher war das so viel los - Autos haben nur genervt. Fußgängerzonen kurbeln allgemein eher das Stadtleben an und laden zum Geld ausgeben ein…