Hier eine Ergänzung zu dem Artikel aus diesem Post.
Anscheinend ist den Autoren [der Presse, Anm. v. OP], die irgendwelche Defizite bei der Justiz beklagen, nicht ansatzweise klar, dass sie mit ihren Forderungen den Rechtsstaat beenden und die Bananenrepublik ausrufen. Das gilt auch für die in anderen Leitartikeln geäußerte Forderung, Lindemann schon deswegen als schuldig zu betrachten, weil mehrere Frauen über die Medien Vorwürfe erheben. Nach dem Motto: Wenn mehrere etwas sagen, dann muss was dran sein. Was für ein absurder Gedanke.
Die belastenden Berichte klingen zwar schrecklich, trotzdem erfüllen die Erzählungen keine Straftatbestände.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass etliche der Aussagen sich gar nicht auf eigenes Erleben beziehen. Vielmehr berichten Frauen über Dinge, die sie von Dritten gehört haben.
Schöner Text. Habe keinen von den aktuellen Medienberichten gelesen, von denen hier gesprochen wird. Aber kann mir gut vorstellen, wie unsachlich und emotional das da zugeht.
Aber mal so als Frage: das ganze Bühnenpersonal um Rammstein drumzu, würde sich das strafbar machen, wenn es von einer Vergewaltigung wüsste, aber das verschwieg? Oder können die Angestellten hier entspannen ihren Arbeitgeber verteidigen?
Udo Vetter verlinkt ja interessanterweise den Beitrag nicht, an dem er festmacht, dass “die Medien voller Wehklagen” seien. Ich zitiere mal mich selbst aus dem anderen Thread:
Uff, von Udo Vetter hätte ich besseres erwartet. Hier der Meinungsbeitrag auf t-online, auf den er sich bezieht.
Soll das etwa andeuten, die Sache hätte schon deswegen länger dauern müssen, weil schon die Jahre und Monate des laufenden Verfahrens Lindemann und seine Band zermürben und zugrunde richten werden? Was für ein groteskes Verständnis.
Das wird in dem Beitrag genau nirgends angedeutet. Da geht es gar nicht um Strafforderungen, sondern darum, wie schwer es für Betroffene wird, wenn sie juristische Schritte einleiten wollen.
Oder ist die offenkundige Lust auf ein jahrelanges Verfahren auch darin begründet, dass dann regelmäßig eine schöne Schlagzeile abfällt?
WZF, Udo?
Unklar ist laut t-online auch, ob es weitere Ermittlungsansätze gegen Lindemann gab. Das ist nur unklar, wenn man die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin nicht liest. Oder sie liest und den Lesern trotzdem vorenthält, was drin steht. Nämlich, dass es keine weiteren Ermittlungsansätze gibt.
Okay, weil der Staat das so sagt, ist das so. Ich hatte die Rolle der Presse so verstanden, dass sie gerade auch staatliches Handeln hinterfragen sollte, aber das ist dann wohl ein Irrtum meinerseits. Zur Begründung führt er dann aus, dass die Staatsanwaltschaft ja versucht habe, Kontakt zu den Betroffenen aufzunehmen, so als wäre das im Meinungsbeitrag unterschlagen worden. Ich zitiere aus dem Beitrag:
Natürlich ist der Einwand der Staatsanwaltschaft berechtigt, dass das Ermittlungsverfahren dadurch erschwert wurde, dass sich die Betroffenen nicht an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft gewandt haben.
Was wird denn da den Lesern vorenthalten?
Ich finde den Beitrag auf t-online auch nicht besonders gelungen, aber man sollte den schon kritisieren, ohne sich in solche hanebüchenen Fantasien reinzusteigern.
Vielleicht einfach Rammstein Fan?
Die Einstellung des Verfahrens (oder besser gar nicht erst aufnehmen eines solchen) kann ich absolut verstehen und finde es, sollte die Begründung stimmen (wo von ich erstmal ausgehe), absolut korrekt. Leider sieht auch er nicht den Punkt, den viele Leute hier klarmachen wollen: Der absolut ekalhafte und dedradierende Umgang mit (jungen) Frauen. Auch wenn das Verhalten von Lindemann und Co nicht justiziabel sein mag, so offenbart es doch ein gelinde gesagt zutiefst abwertendes Frauenbild. Schon Videos von after show Partys aus früheren Jahren zeigen eine sexuell und gewaltsam aufgeladene Atmosphäre, in der sicherlich leicht Situationen entstehen, die die zum Teil minderjährigen Teilnehmerinnen doch nachhaltig traumatisierten können. Ich denke allen Männern (auch Jurabloggern) würde ein wenig Reflexion gut tun und sie sollten sich immer hinterfragen wie sie vielleicht auch selbst oder in der Gruppe in der Vergangenheit Frauen begegnet sind und ob es nicht die ein oder andere Grenzüberschreitung gegeben hat. Dies könnte ein viel wertvolleres Ergebnis aus der ganzen Sache sein als ein Urteil gegen einen notgeilen alten Typen.
Auch wenn das Verhalten von Lindemann und Co nicht justiziabel sein mag, so offenbart es doch ein gelinde gesagt zutiefst abwertendes Frauenbild.
Und das kann und sollte man verachten und die Leute dafür für Arschlöcher halten. Aber nur weil jemand ein Arschloch ist, kann man ihn nicht einfach für etwas verurteilen, für das es weder Beweise noch Zeugen gibt.
Und doch, ja, die Presse und diverse “Influenzer” haben sich an dem Thema so richtig schön hochgezogen.
Klar haben sie das, umso bedauerlicher, dass sich anscheinend niemand bei der Staatsanwaltschaft gemeldet hat. Die Diskussion ging auch direkt allein um Till Lindemann und nicht um die Gegebenheiten, die solche Personen immer wieder legitimieren. Zu ähnlichen Situationen kommt es doch bestimmt auch auf diversen Uni- und Firmenpartys, dort interessiert es halt wieder niemanden. Am Ende beglückwünschen sich die Typen nur untereinander, dass man wieder jemanden klar gemacht hat, auch wenn dieser jemand vielleicht zu besoffen oder in einer anderweitig verletzlichen Lage war.
Leider veröffentlicht der Udo in letzter Zeit einige fragliche Blogposts.
Und auch seinen Tweet letztens fand ich etwas merkwürdig. Der war etwa “wo gibt es eigentlich eine Liste von Leuten, mit denen man nicht mehr reden darf, ohne gecancelt zu werden?”. Klang meiner Meinung stark nach “was darf man eigentlich noch sagen?”
Im Sinne des Rechtsstaats ist es nachvollziehbar, dass es zu keinem Prozess gekommen ist. Trotzdem bleibt für mich, dass hier ein reicher weißer Mann damit gedroht hat, jede Frau die gegen ihn aussagen würde, wegen Verleumdung zu verklagen und diese Frauen zusätzlichem von seinem (männlichen) Fanclub vermutlich mit Vergewaltigungen und Morddrohungen überhäuft werden würden. Wer würde sich da noch trauen, wirklich auszusagen?
jede Frau die gegen ihn aussagen würde, wegen Verleumdung zu verklagen
Es möge mich ein anwesender Jurist korrigieren, wenn ich Mist erzähle, aber meines Wissens erfüllen Zeugenaussagen bei der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht den Tatbestand der Verleumdung, auch wenn sie objektiv falsch sein sollten (und auch bei falschen Zeugenaussagen vor Gericht geht es um Falschaussage bzw Meineid, nicht um Verleumdung). Was hingegen Verleumdung sein kann, ist, Behauptungen in den Medien zu verbreiten, und das ist offenbar auch das einzige, was in diesem Fall passiert ist.
Dafür gibt es dann § 164 StGB, Falsche Verdächtigung. §§ 186 und 187 (Üble Nachrede und Verleumdung) lese ich, ohne Strafrechtler zu sein, so, dass eine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft dafür nicht ausreicht.
Aber wer lässt es darauf ankommen, sich gegen einen sündhaft teuren Anwalt wehren zu müssen?
Im strafrechtlichen Verfahren kann der sündhaft teure Anwalt ja höchstens Vertreter der Nebenklage sein, dein “Gegner” ist da immer die Staatsanwaltschaft. Und auch im zivilrechtlichen Verfahren ist die Sorge vor teuren Anwälten ziemlich übertrieben. Allein schon, weil man als Unterlegener nur die gesetzlichen Gebühren an die Gegenseite zahlen muss, nicht aber die hohen Stundensätze, die deren Anwälte aufgerufen haben.
Das wäre in Amerika ein Problem, nicht aber bei uns. Einerseits, weil hier keine komischen Klagesummen aufgerufen werden. Andererseits, weil es hier eben um einen Strafprozeß geht, bei dem auch jeder noch so teure Anwalt erst einmal gegen die Staatsanwaltschaft steht.
Für eine Aussage kann man nicht wegen Verleumdung verklagt werden und seine Hautfarbe hat damit doch gar nichts zu tun?
Es gibt sie noch, Menschen mit Verstand, guter Beitrag. Unzählige Male habe ich Kommentar gelesene, denen es völlig egal war, was richtig und gesetzeskonform ist, da hieß es “Lindemann ist widerlich, also ist er schuldig” keine Nuancen, kein Spielraum, keine Selbstreflexion, kein eingehen auf Fakten und auch keine Einsicht. Und abschließend sagt der Verstand nun einmal, dass auch jederzeit echte Beweise und richtige Zeugenaussagen auftauchen könnten, nur sind sie es aktuell nicht, also kann man auch nicht so tun als wäre irgendwas vertuscht worden oder ein Schuldiger frei.
Hab den Rammstein fall jetzt nicht aktiv verfolgt, also weiß nur ungefähr worum es ging, aber dass er frei gesprochen wurde, weil die Zeugen nicht auftauchen ist mir neu. Von den Leuten die es verfolgt haben hatte ich eher den Eindruck, dass es mit Aussage gegen Aussage zum Freispruch kam.
Es gab keinen Freispruch. Nur eine Einstellung, weil es weder Beweise noch aussagewillige Zeugen gibt. Quasi ein Freispruch zweiter Klasse.
Quasi ein Freispruch zweiter Klasse.
Mit dem sehr wichtigen Unterschied zu einem “echten” Freispruch, dass die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden können, wenn doch noch Beweise auftauchen; bei einem “echten” Freispruch ist das sehr viel schwieriger.
Ginge das überhaupt bei einem “echten” Freispruch oder nur, wenn weitere Tatbestände hinzukommen für ebendiese?
Es geht, aber nur unter sehr engen Bedingungen. Also vor allem Punkte 1-4; Punkt 5 ist sehr neu, sehr umstritten, und wird wahrscheinlich irgendwann vor dem BVerfG landen.
Es gab weder Beweise noch Zeugen, was erwartest du bitte? Dass er trotzdem verurteilt wird, weil die mediengemachte Meinung ihn als Täter sieht?`So funktioniert das in einem Rechtsstaat zum Glück nicht.
Wieso ich? Das war eine wertfreie Feststellung, mehr nicht.
“werfrei”
“Quasi ein Freispruch zweiter Klasse.”
Such dir eins aus.
Das ist eine wertfreie Aussage über den Unterschied zwischen einem Freispruch und einer Einstellung des Verfahrens, unabhängig vom konkreten Fall.
“… zweiter Klasse” ist aber eine Bewertung und damit eben nicht wertfrei.
Dass es einem Unterschied zwischen Freispruch und einer Verfahrenseinstellung gibt ist klar, aber der Unterschied ist nicht, dass zweiteres ein zweitklassiger Freispruch wäre.
Schönes Beispiel für mangelndes Rechtsverständnis.
Die Verfahrenseinstellung ist insofern “zweiter Klasse”, dass der rechtliche Schutz davor, irgendwann in derselben Sache nochmal von der Justiz behelligt zu werden, geringer ist als bei einem Freispruch. Das ist keine Aussage über die tatsächliche Schuld oder Unschuld des Beschuldigten.
Durch Wiederholung wird es nicht wahrer …
Es ist tatsächlich weil sich noch nichtmal Opfer/Zeugen gemeldet haben. Bei Aussage gegen Aussage hätte die Staatsanwaltschaft es vermutlich auf einen Prozess ankommen lassen, hier steht aber Aussage (von Lindemann, dass er unschuldig ist) gegen keine Aussage (weil sich even niemand meldet) und außer Verfahren einstellen kann man da dann halt wirklich nicht viel machen.
Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit der Berichterstattung durch die Medien eingeleitet worden. Die darin geäußerten Angaben von Zeuginnen und Zeugen hätten sich nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft nun.
Mutmaßliche Geschädigte hätten sich nicht an die Ermittlungsbehörden, sondern an Journalisten gewandt, die sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen hätten.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/staatsanwaltschaft-lindemann-100.html