Hier eine Ergänzung zu dem Artikel aus diesem Post.
Anscheinend ist den Autoren [der Presse, Anm. v. OP], die irgendwelche Defizite bei der Justiz beklagen, nicht ansatzweise klar, dass sie mit ihren Forderungen den Rechtsstaat beenden und die Bananenrepublik ausrufen. Das gilt auch für die in anderen Leitartikeln geäußerte Forderung, Lindemann schon deswegen als schuldig zu betrachten, weil mehrere Frauen über die Medien Vorwürfe erheben. Nach dem Motto: Wenn mehrere etwas sagen, dann muss was dran sein. Was für ein absurder Gedanke.
Die belastenden Berichte klingen zwar schrecklich, trotzdem erfüllen die Erzählungen keine Straftatbestände.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass etliche der Aussagen sich gar nicht auf eigenes Erleben beziehen. Vielmehr berichten Frauen über Dinge, die sie von Dritten gehört haben.
Mit dem sehr wichtigen Unterschied zu einem “echten” Freispruch, dass die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden können, wenn doch noch Beweise auftauchen; bei einem “echten” Freispruch ist das sehr viel schwieriger.
Ginge das überhaupt bei einem “echten” Freispruch oder nur, wenn weitere Tatbestände hinzukommen für ebendiese?
Es geht, aber nur unter sehr engen Bedingungen. Also vor allem Punkte 1-4; Punkt 5 ist sehr neu, sehr umstritten, und wird wahrscheinlich irgendwann vor dem BVerfG landen.