Dann das Urteil. Die Entscheidung des Amtsgerichts Ebersberg wurde aufgehoben. Stattdessen verurteilte Richter Feneberg den 61-Jährigen, weil er beim Überholen der Radfahrer nicht den ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten habe, lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe von 30 Euro. Der Abstand zwischen Auto und Radfahrer müsse laut Straßenverkehrsordnung innerorts 1,5 Meter und außerorts zwei Meter betragen, so der Vorsitzende. Da die Straße zwischen Wiesham und Grafing aber sehr schmal sei, habe der Angeklagte diesen gar nicht einhalten können. Mit der Entscheidung zeigte sich der 61-Jährige einverstanden. Er sagte: “I nimm des jetzt so o.”

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    1 year ago

    Boah, ich komm aus der Gegend und war sehr lange ausschließlich mit dem Fahrrad unterwegs ( täglich zur Schule und Arbeit ). Gab viele male Situationen mit Autofahrern wo ich mich um mein Leben fürchten musste, gerade auf den engen Waldstraßen, die eh nur einspurig sind. Und auch so gibt es auf dem Land autofahrer die es nzr darauf anlegen so nah wie möglich an Radfahrern vorbeizuschneiden und zu hupen etc. Hab mich immer gefragt was deren Problem ist… aber gut, als Radfahrer bist du im AfD/Freie Wähler Landkreis halt Feindbild Nummer 1

    Da meint man man ist als Radfahrer auf den ruhigeren Straßen sicherer, aber ich denke auf der Hauptstraße würden die Automobilisten sich so Manöver nicht erlauben.