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Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die abschließende Fassung des Gesetzes über die Legalisierung von Cannabis verständigt. Das Gesetz soll weniger streng ausfallen als bisher geplant.
Die Fraktionen der Ampel-Koalition haben sich abschließend über das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis verständigt… “Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis”, erklärte dazu die amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther. Sie bezeichnete das geplante Gesetz als “Paradigmenwechsel, für den sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt haben”.
Das Gesetz soll nach dem Beschluss weniger streng ausfallen als bisher geplant. Die Fraktionen einigten sich demnach unter anderem darauf, die Konsumverbote in der Nähe von Schulen und ähnlichen Einrichtungen auf einen Abstand von hundert Meter zu reduzieren. Vorher waren 200 Meter geplant.
Legale Besitzmenge im Eigenanbau wird verdoppelt
Ebenfalls entschärft wurden die Regeln beim Eigenanbau: Hier soll künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt sein - statt 25 Gramm. Die Strafbarkeit soll dabei im privaten Raum erst ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30 Gramm. Darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.
Zudem sollen laut Kappert-Gonther Strafvorschriften und Bußgelder auf “angemessene Größenordnungen” reduziert werden. So sollen Bußgelder von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden. Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.
Für Minderjährige weiterhin verboten
“In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt”, teilte Kappert-Gonther mit. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten bleiben.
Der ursprüngliche Plan der Ampel, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt.
Vorhaben aus Koalitionsvertrag
Die Cannabis-Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Über den dazugehörigen Gesetzentwurf wird schon länger beraten. Eine abschließende Verabschiedung im Bundestag steht noch aus.
Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Ursprünglich war dies zum Jahreswechsel geplant. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuletzt aber bestätigt, dass dies nicht mehr zu schaffen ist. Ein Inkrafttreten wird nun für das Frühjahr angestrebt.
50gr Ertrag, selbst bei einer Pflanze, wird locker überschritten - darüber kann sich jeder auf entsprechenden Seiten im Internet informieren.
Im Kern ändert sich also nichts hinsichtlich der Strafbarkeit
Erlaubt ist der Anbau von 3 Pflanzen und der Besitz von 50 Gramm getrocknetem Cannabis.
Was allerdings passiert, wenn du nach der Ernte und Trocknung mehr als 50 Gramm hast, wird nirgends erwähnt.
Allerdings fällt in der Praxis “Ich hab Gras gerochen” als Begründung für eine Hausdurchsuchung weg, weil es nicht mehr auf eine Straftat hindeutet.
Das wirst du entsorgen müssen um das Gesetz zu befolgen. In der Praxis wird es aber wahrscheinlich dazu führen, dass Konzentrate hergestellt werden…
Eine Ordnungswidrigkeit würde das also nicht begründen?
Grasgeruch in der Wohnung ist kein Indiz dafür, dass da mehr als 50 Gramm gelagert werden.
Und nein: Die Unverletzlichkeit der Wohnung wiegt schwerer als eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb darf die Polizei auch bei Meldung einer Lärmbelästigung nicht ohne deine Zustimmung in deine Wohnung.
Aber wenn Gras trotz allem Ordnungswidrig bleibt, in wie weit brauchst du dann überhaupt einen Grenzwert von 50g, der möglicherweise überschritten wurde, hinzu zu ziehen, um einen Anfangsverdacht zu konstruieren? Oder generiert eine potenzielle Ordnungswidrigkeit keinen Anfangsverdacht?
Mir scheint der Artikel fehlerhaft zu sein. Sollte es nicht heißen es ist eine Ordnungswidrigkeit bei über 60/30g?
Nein, darunter ist es eine Ordnungswidrigkeit, darüber eine Straftat.
0g - 50g Legal
50 - 60g Ordnungswidrigkeit
>60g Straftat
Verstehe. Danke.