Bislang dürfen nur besondere Fahrräder mit Blinkern ausgestattet werden. Dieses Verbot soll nun einem Zeitungsbericht zufolge fallen. Fachleute erhoffen sich dadurch ein geringeres Unfallrisiko.
Das wird schon so richtig sein; das Z steht für Zulassung.
Bisher sind Fahräder mit Blinker nicht zugelassen (regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung).
Fahrzeuge müssen aber Blinker beim Ändern der Fahrrichtung benutzen (reglt die Straßenverkehrsordnung).
Das wird schon so richtig sein; das Z steht für Zulassung.
Bisher sind Fahräder mit Blinker nicht zugelassen (regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung). Fahrzeuge müssen aber Blinker beim Ändern der Fahrrichtung benutzen (reglt die Straßenverkehrsordnung).