I was reading this article in the Süddeutsche Zeitung, and saw this quote:
Diesen Freitag verabschiedet der Bundestag ein neues Staatsangehörigkeitsrecht, es soll die Einbürgerung erleichtern. Statt nach acht Jahren können Einwanderer künftig nach fünf Jahren einbürgern, bei besonderen Leistungen schon nach drei. Auch der Doppelpass wird erlaubt, nach jahrzehntelangem Kampf. Wer dauerhaft bleibt und sich anstrengt, soll das volle Wahlrecht bekommen und dazugehören. Das ist der Plan.
I’ve already passed my Citizenship Exam and am ready to go!
Ich habe mich gerade mal durch alles durchgearbeitet.
Bisher war es so, dass man als im Ausland lebender Deutscher die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, wenn man eine andere beantragt. Man konnte einen Beibehaltungsantrag stellen, der unter Umständen eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht.
Diese Regelung, §25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, entfällt. Man kann also in Zukunft auch als Deutscher problemlos eine weitere Staatsbürgerschaft erwerben.
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Ich weiß nicht, warum man das tun will, aber das hängt ganz vom Staatsbürgerschaftsrecht des Ziellandes ab. Das hier diskutierte Gesetz betrifft nur die deutsche Staatsbürgerschaft. In Australien wäre das, was du da fragst, nicht möglich.
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Als Deutscher Staatsbürger hast du innerhalb der EU so ziemlich überall ein recht uneingeschränktes Aufenthaltsrecht. Einige dieser Länder haben sicher auch vereinfachte Staatsbürgerschaftsregelungen für Bürger anderer EU-Länder.
Ausserhalb der EU dürften die meisten Staaten allerdings ziemlich stringente Anforderungen für den Erwerb ihrer Staatsbürgerschaft haben, und eine davon ist eigentlich grundsätzlich, dass man eine bestimmte Zeit dort leben muss. Eine Ausnahme sind natürlich Superreiche, die sich so ziemlich überall einen Pass oder zumindest ein dauerhaftes Bleiberecht erkaufen können.