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Cake day: June 13th, 2023

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  • Fall ohne (klassisches) Prekariat oder “Erzeuger existiert nicht”: Eltern beide Student & getrennt. Keine weiteren nennenswerten Einkünfte. Person, bei der das Kind lebt beantragt Unterhaltsvorschuss.

    Bis jetzt: Voller Satz wird von Amts wegen angerechnet, bevorschusst und als Schuld der anderen Person zugerechnet. Der ständige Aufenthaltsort ist dort, wo das Kindergeld hingeht. Und zwar unabhängig der anderen (realer Aufenthalt, Sachmittel) tatsächlichen Verhältnisse.

    Nach vorgeschlagener Änderung: es kann(!) mal jemand genauer hinschauen. Evtl Sachmittel aufrechnen, bei (zb) 50/50 anders rechnen und beiden die Hälfte vom Vorschuss anrechnen etc pp.

    Wohlgemerkt: alles obige ist erstmal ohne angenommen Streit möglich.

    Bei echtem Streit isses dann eh wurscht. Vor Gericht und auf hoher See…