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  • Stimme das schließt sich nicht aus.

    …dann schneiden Mädchen trotzdem insgesamt besser ab, weil die meisten Fächer in der Schule eher auf Fleiß als auf Verständnis ausgelegt sind.

    Ich hoffe wir vermitteln und erwarten in unseren Schulen mehr als nur mit Fleiß erlernbares!

    Es ist auch kein Problem, wenn unterschiedliche Schüler individuelle Leistungen erbringen. Die Gruppierung nach Geschlechtern sollte bis zu belastbaren Ergebnissen nur für die Forschung interessant sein.

    Aus dem Artikel: »Wir sollten die Schulbildung erweitern und nicht nur alle Mädchen zu Jungen machen wollen« Meghna Nag Chowdhuri, Bildungsforscherin

    Aus der eingeschränkten Perspektive auf das Fach Mathematik erscheint das möglicherweise sinnvoll. In anderen Bereichen und Fächern der Schule müssten wir den Satz anders formulieren: "Wir sollten die Schulbildung erweitern und nicht nur alle Jungen zu Mädchen machen wollen.« (Wird auch hier >bpb< kurz erwähnt.)



  • Die Ursache für die Preisentwicklung der letzten Jahre sieht er bei den Lieferanten, die ständig die Einkaufspreise erhöhen würden – und beim Mindestlohn.

    Klar, der Lohn ist schuld. Wie soll man denn heute noch Gewinn machen, wenn man die Angestellten (halbwegs) fair bezahlen muss statt sie wie früher einfach komplett auszubeuten?

    Er verweist hier auf die von ihm kaum beeinflussbaren Kosten, Einkaufspreis und die Mindestvorgabe für Personal. Man kann ihm vorwerfen, dass er seinen beeinflussbar Anteil nicht aufzählt. Das erwähnen der Lohnanstiege ist jedoch korrekt. In seinem Gewerbe und wahrscheinlich auch seiner Zulieferkette, dürfte der Mindestlohn für einigen zu einer besseren und gerechteren Entlohnung geholfen haben. Ich kann seine Sichtweise verstehen.

    Schuld? Eine Begründung ist keine Schuldzuweisung. Sofern der Verzehr von mitgebrachten Speisen, z.B. auf der Liegewiese o.ä., erlaubt ist gibt es, kein Problem bzw. Schuld. Es gibt nur ein Geschäftskonzept das eventuell nicht mehr aufgeht und angepasst oder aufgegeben werden muss. Preisanpassumgen sind eine von vielen Möglichkeiten. Falls der Betreiber des Kiosk aufgeben würde. Welches resultierende Einkommen, würden wir mindestens erwarten um dieses, unter gleichen Vertragsbedingungen, zu betreiben?



  • Öffentlicher Verkehr, der nach Linien organisiert und Takt organisiert ist, wird mit abnehmender Mobilitätsbedarf (Personenanzahl) pro Fläche keine Verbesserung bringen. Mit höherem Takt, wird die Anzahl unnötiger oder fast Leerfahren steigen und dient weder einem wirtschaftlichen noch einem Klimaziel.

    Rufbusse sind ein Anfang. Sie vermeiden unnötige Umwege.

    Der größte Teil der notwendigen Fahrten sind bereits vorher bekannt. Wir sollten es bequemer machen diese vorher anzumelden. Der ÖPV wird öffentlich finanziert um ein gutes Mindestmaß an Mobilität zu gewährleisten. Was, wie auch du schreibst eine minimal Akzeptable Wartezeit beinhaltet. In deinem Beispiel wäre hätte der ÖPV die gesamte Fahrtzeit des Zug als Anfahrtszeit, sofern dad Unternehmen die Information hätte. Wieso können wir nicht von den Fahrgästen erwarten die Fahrt frühestmöglich anzumelden um eine dynamische Routenplanung zu machen. (Wer kein Smartphone nutzen möchte, gerne telefonisch mit ggf. etwas weniger Information zur Abhol- bzw. erwarteter Ankunftszeit.)

    Der ÖPV hätte dann die aufgabe innerhalb eines bestimmten Gebiet, bestimmte Haltestellen innerhalb von Zeit X anzufahren, was einer Taktung entspricht.

    Die Bereitschaft wird sich der Dienstleister jedoch zahlen lassen.


  • Bestmöglich heißt doch schlicht “löst das Problem möglichst nachhaltig und beugt bestenfalls erneutem Auftreten/Folgeproblemen vor”.

    Ich hoffe du meinst “nachhaltig” im Sinn des Patienten. Gerade bei Menschen für die ausschließlich noch die Möglichkeit einer palliative Behandlung gegeben ist, wird es schwierig. Noch schwieriger wird es, wenn diese sich nicht mehr äußern kann oder die Situation nicht mehr selbst begreift.

    Hier gibt es keine eindeutige Problemlösung. Es gibt nur Lösung im Sinn, des unbekannten Willens, des Patienten. Ab wann macht eine Maßnahme keinen Sinn mehr? Wenn Sie das Leben nicht mehr um Tage, Monate oder Jahre verlängert? Wenn die aktuell notwendige Maschine oder andere Ressource bei einem vorhandenem,anderen Patienten mehr Tage an Lebenszeit erwarten lässt?

    Die Crux ist, dass es keine eindeutige richtige Entscheidung gibt und diese Enscheidungen bereits seit Jahren regelmäßig gefällt werden.


  • So habe ich da noch nie drüber nachgedacht, macht schon Sinn. Ich denke, dass da aber auch mit reinspielt, dass wir halt schauen müssen, dass der Strommix immer umweltfreundlicher wird. Dann hätte man zumindest mal das Bahnnetz abgedeckt. Und bei uns hat die Busbetreibergesellschaft mittlerweile angefangen E-Busse anzuschaffen.

    Welchen Antrieb wir verwenden, sehe ich für dieses Thema ÖPV als nicht relevant an. Ich gehe grundsätzlich von elektr. Antrieben aus, die in Fahrrädern, Autos, Bussen oder Zügen, Strassenbahnen Verwendung finden. Diese Unterschiede sind mehr für das Thema Verkehrsinfrastruktur relevant.

    Busse fahren ja die ganze Zeit durch die Gegend. Müsste das nicht eigentlich bei Bussen ziemlich “vorteilhaft” in Bezug auf das umweltschädlicher-Akku-Kilometerzahl-Verhältnis sein?

    Das (Umwelt)-Investition zu Kilometer-Verhältnis ist bei parkenden Bussen bestimmt besser als bei meist parkenden privaten Fahrzeugen. (Ich müsste die Quelle nochmal suchen, soweit ich mich erinnere liegt die durchschnittliche parkende Zeit bei ca. 95% der Lebenzeit eines Autos. )

    Bei der Nutzung sollte man anstatt der zurückgelegten Kilometer die Transportleistung (Personen von A zu B) betrachten. Zusätzlich sollte die benötigte Platzbelegung der Infrastrukur (Strasse, Schiene) berücksichtigt werden.
    Ich würde annehmen, dass manche Regionalbahn auf einfacher Strecke eine schlechtere Bilanz gegenüber Bussen aufweist. Denn, sofern die Strecke keine Ausweichmöglichkeiten bietet, belegt die Bahn einen kompletten Streckenabschnitt. In diesem Vergleich würde Busse, sogar Fahrräder ins Abseits stellen.


  • Nein, keine “Mindestens-” oder “Zusatzleistungen”.

    Eine Mindestleistung ist bei einer Bürgerversicherung nicht mehr notwendig.

    Zusatzleistungen wie ein Einbettzimmer, Krankentagegeld, Reiseimpfungen, Bergung bei Ausübung von speziellen Sportarten, usw. sind als Leistungen eines Gesundheitssystem, das über allg. Steuern finanziert wird, durchaus in Frage zu stellen. Ich sehe jedoch auch keinen Grund, weshalb man sich nicht gegen die Kostenübernahme versichern sollte.

    Das führt nur weiter dazu, dass weniger vermögende Menschen schlechteren Zugang zum Gesundheitssystem haben als vermögendere Menschen.

    Die Ressourcen (Personell, Technisch, Rohstoffe) in einem Gesundhetssystem sind begrenzt. Wir sprechen nur davon, auf welche Art wir diese Verteilen. Verteilen nach wirklichem Bedarf endet in einer Definition des Notwendigen. Nach Verfügbarkeit endet in einer möglichst gleichmäßigen, jedoch niedrigen Leistung.

    In allen Fällen einen Leistungskatalog benötigen und definieren müssen. Es wird immer neue Ideen, Technik und Ansätze geben, die darin noch nicht enthalten sind. Wir sollen es Menschen, in ihrer Not, überlassen, ob diese auch Alternativen oder Ergänzungen eventuell selbst finanzieren. Notfalls, auch über eine von ihrem selbst bezahlten Versicherung.

    Der atugang zum Gesundheitssystem ist hierdurch nicht schlechter. Es birgt nur die Gefahr, dass nach aktuellem Entwicklungsstand sinnvollen Maßnahmen aus Kostengründen als sinnlos deklariert werden. Andererseits wird auch weniger Geld für nur möglicherweise sinnvolle Maßnahmen ausgegeben und weniger Erfahrungen damit gesammelt.

    Es bleibt bei dem Problem der Definition von “sinnvoll” für Einzelfälle.


  • Jetzt lass uns bitte nicht so tun, als wäre eine Laienmeinung und evidenzbasierte Forschung auch nur ansatzweise gleichwertig.

    Es sollte keine Gleichwertigkeit herstellen, sondern die breite der unterschiedlichen Auffassungen darstellen.

    Natürlich kann man einen Katalog schreiben, welche Behandlungen zugelassen werden und ggf Möglichkeiten für Ausnahmesituationen definieren,…

    Der Katalog existiert schon. Allerdings als Leistungskatalog, den alle Krankenkassen anbieten müssen.

    Wieso sollte man jedoch verbieten eine zusätzliche Versicherung anzubieten, die einem die Kosten für Zuckerkugeln erstattet? Sofern das Geschäftsmodell nicht defizitiär oder unlauter ist, sehe ich kein Problem darin. Durch den Leistungskatalog ist die bestmögliche Gesundheitsversorgung durch Experten ja bereits festgelegt.


  • Begriffe wie “ausreichend” und “bestmöglich” sind nicht eindeutig. Sie werden von jeder Person selbst gewertet. Der eine fühlt sich nach der Einnahme von Zuckerkugeln besser und zählt diese bis zum Nachweis eines Schadens zur bestmöglichen Gedundheitsleistung. Ein anderer fordert einen wissenschaftlichen Nachweis um dies zu einer Gedundheitdleistung zu zählen.

    Sobald ein System den Leistungsempfänger und den Finanzierenden trennt, wird eine Definition notwendig. Wieso sollte man Menschen einschränken sich gegen irgendetwas zu versichern?

    Doch auch wenn es eindeutig wäre, müssten wir von einer Unterfinanzierung ausgehen, was eine Abwägung dee Maßnahme zum Nutzen und Erreichbaren zu Folge hat. Alternativ würde für alle die Versorgungsleistung sinken.



  • Ich kann dieser Argumentation folgen. Wenn man den Beitrag jedoch als Solidarprinzip in reingorm betrachtet, wäre eine Abschaffung der Gesetzl. Krankenkasse der richtige Ansatz.

    Eine steuerfinanzierte Gesundheitsleistung für alle wäre in diesem Fall der Ersatz. Die Strukturen existieren ja bereits. Man könnte die Beihilfe und dessen Organisation als Bürgerkrankenabsicherung ausbauen. Jeder erhält so die im Leistungkatalog definierte Mindestleistung. Wer mehr Leistung möchte, kann das über priv. Zusatzversicherungen finanzieren. Einen eigenen Krankenkassenbeitrag würde es jedoch nicht mehr benötigen. Eventuell jedoch eine Erhöhung der Einkommens-, Kapitalertrags-, Tabak-, … -steuer.