In Tesla-Autos eingebaute Dashcams sind datenschutzrechtlich unzulässig, sagt ein Datenschutzbeauftragter, nachdem er gehäuft Anfragen zu dem Thema bekam.
Moment mal, wenn ich es richtig verstehe (ist aber gefährliches Halbwissen), dann sind sie sehr wohl zulässig, nur halt nicht aus Sicht des Datenschutzes.
Soll heißen: Ich kann Dashcamaufnahmen, im Fall eines Unfalles als Beweismittel einreichen, das auch als solches akzeptiert wird, muss dann aber mit einer Datenschutz-Klage (bspw. der anderen Unfallpartei) rechnen.
Also wird eventuell die Schuld des Unfalls geklärt, was bei einem größeren Schaden wohl schwerer wiegt als der Datenschutz und die für mich dann verbundene Schadenersatzzahlung.
Als Beweismittel zulässig zu sein war jetzt nicht, wie ich es verstanden hatte. Tatsächlich kann es aufgrund der von dir beschriebenen Umstände sinnvoller sein, eine einfache Loop-Dashcam zu haben als gar nichts.
Aber Einbrüche sind ja auch nicht zulässig, weil eine dabei gefundene Leiche in einem dadurch ausgelösten Prozess als Beweismittel zugelassen werden kann.
Ich hab mal versucht die Zeit bis zum Überschreiben zu verkürzen durch Einbau einer Karte mit möglichst wenig Speicherplatz. Nö, nimmt er nicht, es müssen schon mindestens 2GB sein
Okay, dann sind alle Dashcams die ich besitze auch nicht in Ordnung. Denn die speichern bis die Karte voll ist und überschreiben dann.
Ja, das ist eigentlich schon lange bekannt dass reguläre Dashcams hierzulande nicht zulässig sind.
Moment mal, wenn ich es richtig verstehe (ist aber gefährliches Halbwissen), dann sind sie sehr wohl zulässig, nur halt nicht aus Sicht des Datenschutzes.
Soll heißen: Ich kann Dashcamaufnahmen, im Fall eines Unfalles als Beweismittel einreichen, das auch als solches akzeptiert wird, muss dann aber mit einer Datenschutz-Klage (bspw. der anderen Unfallpartei) rechnen.
Also wird eventuell die Schuld des Unfalls geklärt, was bei einem größeren Schaden wohl schwerer wiegt als der Datenschutz und die für mich dann verbundene Schadenersatzzahlung.
Als Beweismittel zulässig zu sein war jetzt nicht, wie ich es verstanden hatte. Tatsächlich kann es aufgrund der von dir beschriebenen Umstände sinnvoller sein, eine einfache Loop-Dashcam zu haben als gar nichts.
Aber Einbrüche sind ja auch nicht zulässig, weil eine dabei gefundene Leiche in einem dadurch ausgelösten Prozess als Beweismittel zugelassen werden kann.
Ich hab mal versucht die Zeit bis zum Überschreiben zu verkürzen durch Einbau einer Karte mit möglichst wenig Speicherplatz. Nö, nimmt er nicht, es müssen schon mindestens 2GB sein